Satzung

Satzung des Clans C.I.


§ 1 Mitgliedschaft

§ 1.1
Die Mitgliedschaft in der Vereinigung Carthago Impavidus (C.I.) ist freiwillig und kann auf Wunsch selbstverständlich jederzeit beendet werden.

§ 1.2
Jedes Mitglied der Vereinigung muss die Satzung anerkennen und
sich in ihrem Sinne verhalten.

§ 1.3.1
Mitglied auf Probe (Trial) kann nur sein, wer eine Basis im Onlinespiel
www.d-wars.com (Droidwars) besitzt und sich über das Bewerbungstool auf der Homepage bewirbt. Jede Bewerbung muss vom Rat via IGM beantwortet werden.

§ 1.3.2
Über Aufnahmen entscheidet der Rat per Abstimmung  in Absprache mit dem Personalminister, der eine Empfehlung ausspricht. Wird der Bewerber aufgenommen, weist ihm der Rat einen Mentor zu.

§ 1.3.3
Schließt ein Mitglied seine Probezeit (Trialmember) erfolgreich ab, kann er den Antrag auf eine vollwertige Mitgliedschaft (Fullmember) einreichen. Darüber entscheidet in Vertretung des Rates der Trialminister.

§ 1.3.4
Jedes Mitglied auf Probe hat nach Abschluss seiner Probezeit eine vom Trialminister in Abstimmung mit dem Rat erstellte Aufgabe zu erfüllen. Sie soll seine Fähigkeiten und seinen Umgang mit den relevanten Taktiken in d-wars.com testen und bestätigen.

§ 1.3.5
Beendet ein vollwertiges Mitglied das aktive Spiel für den Clan, hat die Clanführung (der Rat) die Möglichkeit, diesem die Ehrenmitgliedschaft anzubieten.

§ 1.3.6
Jeder Spieler kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen die Vereinigung verlassen, indem er den Rat informiert und das Tag ablegt.
Der Rat dagegen kann jeden Member unter öffentlicher Bekanntmachung der Gründe bei Regelverstößen oder aus anderen zulässigen Gründen aus der Vereinigung ausschließen. Dem Ausgeschlossenen sind die Gründe per IGM mitzuteilen. Ein Ausschluss muss mit einer absoluten Mehrheit im Rat abgestimmt werden.

§ 1.4
Disziplin und Höflichkeit sind das Fundament von C.I.. Jedes Mitglied hat einen gepflegten Umgangston zu wahren, intern sowie auch extern der Vereinigung.
Multi-Accounting, Schutzgelderpressungen, Verleumdungen oder Beleidigungen im Spiel www.d-wars.com (ingame) und den zugehörigen Foren/Kommunikationsmedien durch ein Mitglied werden in keinster Weise geduldet und in schwerwiegenden Fällen mit Ausschluss aus dem Clan geahndet.

§ 1.5
Jedes Mitglied auf Probe erhält den Clantag des Clans C.I.. Das Mitglied hat eine Probezeit (Trialzeit) zu absolvieren, in der sein gemeinschaftliches Denken und die Entwicklung seiner Basis verstärkt beobachtet werden. Die vollwertige Mitgliedschaft wird nach frühstens 4 Wochen bei zufrieden stellender Entwicklung des Anwärters sowie dem Bestehen der Fullmemberprüfung vom Rat zugeteilt. Die Trialzeit kann durch den Trialminister in Vertretung des Rates verlängert werden.

§ 1.5.1
Minimale Anforderung für den Erhalt des C.I.-Clantags legt der Rat intern fest und bestimmt diese anhand der örtlichen Gegebenheiten.

§ 1.5.2
Im Ermessen des Rates darf der Fullmemberstatus in Ausnahmesituationen bei öffentlicher Begründung auch früher vergeben werden.

§ 1.6
Jedes aktive Mitglied des Clans hat Konflikte primär auf diplomatischem Wege zu lösen. Sollte dieser Weg ohne Erfolg beschritten werden, muss der Rat informiert werden. Der Griff zu den Waffen wird legitimiert.


§ 2 Rechte

§ 2.1
Jedes aktive Mitglied hat das Recht, sich von anderen aktiven Mitgliedern im Kriegsfall unterstützen zu lassen. Die Vereinigung im Ganzen ist nach einer Kriegserklärung zum Eingreifen verpflichtet. Sollten Mitglieder fremder Clans angegriffen werden, besteht kein Zwang seitens des Clans, das Mitglied zu unterstützen. Angriffe erfolgen auf eigene Verantwortung.

§ 2.2
Jedes aktive Mitglied untersteht dem Schutz der Vereinigung, ist aber für sein Handeln in erster Linie selbst verantwortlich.

§ 2.3
Jedes vollwertige Mitglied besitzt ein indirektes Mitspracherecht. Anträge jeglicher Art, sachliche Kritiken sowie Anregungen können der Clanführung vorgelegt werden. Die Clanführung ist verpflichtet, diese Anliegen zu bearbeiten und dem Mitglied eine entsprechende Antwort zu geben. Sollte es zu einer Abstimmung in der Führung kommen und das Ergebnis gegen den vorgelegten Antrag ausfallen, kann das Anliegen überarbeitet und erneut vorgetragen werden. Sollte es erneut zu einer Ablehnung kommen, wird zu diesem Thema keine erneute Abstimmung mehr erfolgen.
Sollte die Clanführung nicht binnen 3 Tagen zu einer Entscheidung kommen, entscheiden die vorhandenen Stimmen.


§ 3 Pflichten

§ 3.1
Für jedes aktive Mitglied besteht Forums-Pflicht. Auf diesem Wege soll sich jeder über die aktuellen Begebenheiten innerhalb der Vereinigung informieren und aktiv am Clangeschehen teilhaben.

§ 3.2
Jedes aktive Mitglied hat die Pflicht, seine Basisdaten im internen Bereich der Homepage unter "Clanmod" einzutragen und regelmäßig zu aktualisieren.

§ 3.3
Eine Anwesenheit im IRC erwünscht. Es ist von Vorteil, dieses Kommunikationsmedium zu nutzen. Jeder Computer, von dem aus D-Wars gespielt werden kann, ist auch in der Lage, Zugang zum IRC-Netzwerk zu gewähren. (http://html.chat.euirc.net/)! Das Bestehen der Trialzeit ohne das Nutzen des IRC-Chats ist nur in Ausnahmefällen möglich.

§ 3.4
Bei längerer Abwesenheit eines aktiven Mitgliedes muss der Rat informiert werden. Die Schaffung einer Übergangslösung für den Account (Sitten) ist Pflicht, liegt aber in der Verantwortung des Abwesenden.


§ 4 Die Sektorenkommandanten

§ 4.1
Die Sektorenkommandanten werden gewählt und vom Rat bestätigt. Stimmrecht haben alle Mitglieder des Sektors, für den sich der jeweilige Bewerber bewirbt. Sie können vom Rat wieder abgesetzt werden.

§ 4.2
SK-Posten werden vom Rat ausgeschrieben, und jedes vollwertige Mitglied (Fullmember) hat die Möglichkeit, sich auf den Posten mit einer aussagekräftigen Bewerbung zu bewerben.

§ 4.3
Die Aufgabe der SKs ist die Verwaltung ihres jeweiligen Sektors in Vertretung des Rates, dem sie bei der Administration des Clans zur Seite stehen. Sie sind dem Rat direkt unterstellt.


§ 5 Die Clanführung

§ 5.1
Der Clan C.I. wird durch die Clanführung (Rat) geführt. Die Clanführung besteht aus fünf Mitgliedern. Der Rat ist verpflichtet im Sinne der Gemeinschaft zu handeln.
- Zusatz: In der Überganszeit besteht der Rat aus sechs Mitgliedern. Mit der nächsten Wahl nach Einführung der Satzung, spätestens nach 3 Monaten, wird der Rat auf 5 Mitglieder verkleinert und dieser Zusatz aus der Satzung gestrichen.

§ 5.1.1
Der Rat wird in demokratischen Wahlen auf 6 Monate Amtszeit gewählt. Die Ämterverteilung wird nach der Wahl intern vorgenommen. Der Rat repräsentiert den Clan, tritt also öffentlich auf, ist im IRC präsent und ansprechbar sowie über IGM erreichbar.

§ 5.1.2
Jedes Mitglied im Rat hat bestimmte Aufgaben und das gleiche Stimmrecht. Jedoch ist jedes Ratsmitglied verpflichtet, die anderen Ratsmitglieder bei ihren Aufgaben zu unterstützen.

§ 5.2
Der Ausschluss eines Führungsmitgliedes kann nur durch ein einstimmiges Abstimmungsergebnis der übrigen Führungsmitglieder erfolgen. Sollte die Clanführung nicht binnen 7 Tagen zu einer Entscheidung kommen, entscheiden die vorhandenen Stimmen. Nach erfolgtem Ausschluss eines Führungsmitgliedes ist der Grund der Vereinigung offen zu legen.

$ 5.3
Ein Ratsmitglied kann durch eine clanweite Abstimmung aus dem Amt enthoben werden. Sie muss vom Rat durchgeführt werden und 2/3 aller möglichen Stimmen werden für die Absetzung benötigt. Einen Antrag auf Absetzung kann jedes Vollmitglied C.I.s stellen.

§ 5.4
Allein die Clanführung darf über clanweite Bündnisse oder Nicht-Angriffs-Pakte entscheiden. Die Verhandlungen werden vom Diplomaten geführt, der das Ergebnis der Clanführung zur Abstimmung vorlegen muss. Es bedarf einer 2/3-Mehrheit zur Gültigkeit eines solchen Abkommens. Sollte die Clanführung nicht binnen 7 Tagen zu einer Entscheidung kommen, entscheiden die vorhandenen Stimmen.

§ 5.5
Clanweite Kriege werden generell nur durch die Clanführung mit 2/3-Mehrheit ausgesprochen oder beendet. Sollte die Clanführung nicht binnen 7 Tagen zu einer Entscheidung kommen, entscheiden die vorhandenen Stimmen.

§ 5.6
Der Rat ist befugt, neue Ämter innerhalb der Vereinigung einzurichten.

§ 5.7
Wichtige Entscheidungen im Rat sind vom Antragssteller per IGM an die restlichen Ratsmitglieder zu informieren.


§ 6 Ausschluss

§ 6.1
Die Missachtung der Satzung kann zum Ausschluss aus der Vereinigung führen.

§ 6.2
Der Rat bzw in dessen Vertretung der Trialminister darf nach ratsinterner Vorlage eines gegebenen Grundes einzelne Mitglieder auf Probe aus der Vereinigung ausschließen. Der Grund ist dem Mitglied mitzuteilen.

§ 6.3
Ein Mitglied kann gegenüber eines vollwertigen Mitglieds nach Vorlage eines Grundes ein Misstrauensvotum erheben.
Die Clanführung muss dem Antrag mit einer 2/3-Mehrheit zustimmen und kann erst dann das Mitglied aus der Vereinigung ausschließen.
Sollte die Clanführung nicht binnen 3 Tagen zu einer Entscheidung kommen, entscheiden die vorhandenen Stimmen. Der Grund ist dem Mitglied mitzuteilen.

§ 6.4
Die Clanführung kann bei einstimmiger Meinung Mitglieder auch ohne Angabe von Gründen aus der Vereinigung ausschließen. Sollte die Clanführung nicht binnen 3 Tagen zu einer Entscheidung kommen, entscheiden die vorhandenen Stimmen.


§ 7 Abgrenzung des „Virtual Life“
Sämtliche Punkte der Satzung beziehen sich auf Handlungen innerhalb des virtuellen Lebens der Mitglieder rund um das Browsergame www.d-wars.com und haben keinen Einfluss auf ihr Privatleben. Dieses wird respektiert.


§ 8 Satzungsänderung
Die Satzung kann mit einer 2/3-Mehrheit des gesamten Clans geändert werden.
Jede Stimme jedes Vollmitgliedes zählt einfach. Trialmember sind nicht stimmberechtigt.
Anträge auf Satzungsänderungen kann der Rat bei Bedarf vorbringen.
Einzelne Mitglieder können dem Rat einen Antrag auf Änderung vorlegen.
Der Rat ist verpflichtet, diesen Antrag innerhalb von 3 Tagen zu prüfen und ihn bei Bedarf öffentlich als Satzungsänderungsantrag vorzulegen.